Die 4. Auflage der NVL Asthma wurde im September 2020 veröffentlicht und ist bis September 2025 gültig . Einige wichtige Änderungen in der 4. Auflage sind:
Stufe 1 und 2: Fest Kombination aus ICS niedrigdosiert und Formoterol
noch stärker als früher setzt die aktualisierte Version der NVL Asthma auf eine konsequente entzündungshemmende Therapie mit inhalativen Steroiden. War es früher zulässig, bei geringem Asthmabeschwerden mit einem kurz wirkenden Salbutamol-Präparat bedarfsgesteuert zu agieren, setzt die Leitlinie für Erwachsene jetzt bereits in Stufe eins auf eine bedarfsgesteuerte Kombination von ICS und Formoterol und nur in zweiter Linie auf Salbutamol alleine, solange keine täglichen Beschwerden bestehen. Dies ist Ausdruck der aktuellen Studienlage, die zeigt, dass die Gabe von ICS gerade auch in frühen Stadien einer Asthmaerkrankung einen eindeutigen Vorteil gegenüber einer rein symptomatischen Therapie mit Salbutamol zeigt. Entsprechend zieht sich die Gabe von inhalativen Steroiden durch alle Stufen der Therapie hindurch bis in die Stufe fünf, in der ICS in Höchstdosis kombiniert mit lang wirkenden Bronchien erweiternden Medikamenten gegeben werden können. Der Begriff „Höchstdosis“ wurde dabei neu in die Leitlinie mit aufgenommen.
Biologica bei „schwerem Asthma“
In Stufe fünf wird auch der Begriff des „schweren Asthma“ eingeführt und damit ein fester Platz für sogenannte Biologica in den entsprechenden Indikationsbereichen. Das Ziel ist es dabei, orale Steroide möglichst zu vermeiden, allerdings sollen die inhalativen Therapiemöglichkeiten zuvor ausgeschöpft werden.
Einweisung in die Inhalation von Medikamenten
Besonders herausgestellt wird in der Leitlinie die Stellung von Schulung und der Einweisung in Inhalationssysteme, was insbesondere angesichts des häufigen Austausches von Medikamenten durch Rabattverträge oder Lieferschwierigkeiten es erforderlich macht, dass die richtige Nutzung von inhalierbare Medikamenten immer wieder geübt und rückgekoppelt wird.
Selbstmanagement und Schulung
Dem Selbstmanagement wird im Übrigen ein hoher Stellenwert eingeräumt. Die Patienten sollen lernen, beispielsweise unter Einsatz entsprechender Apps den Zustand ihres Asthmas kritisch zu begleiten, den Stellenwert möglicher äußerer Faktoren wie Pollenflug oder Witterungsbedingungen im Auge zu behalten und ihre Therapie gegebenenfalls wie vom Arzt vorgegeben anzupassen. Notwendig ist dazu auch eine möglichst breit anzubietende Patienten Schulung.
Selbsthilfemaßnahmen beim Asthmaanfall
Herausgearbeitet wird in der aktuellen Version der Leitlinie die Notwendigkeit, dass man trainiert, den Schweregrad eines Anfalls richtig einzuschätzen, die Bedarfstherapie entsprechend zu nutzen und Atmung erleichternde Maßnahmen wie Lippenbremse und kontrollierte Atmung einzusetzen.
Asthma in der Schwangerschaft und am Arbeitsplatz
Neu bearbeitet sind die Kapitel „Asthma in der Schwangerschaft“, in dem die lückenlose Fortführung der inhalativen Therapie auch in der Schwangerschaft besonders dargestellt wird wie auch das Kapitel Asthma mit Arbeitsplatzbezug, dass sich zeigt, dass der Arbeitsplatz für Asthmatiker durchaus Risiken bergen kann.
Die nicht-medikamentöse Therapie
Ein Kapitel der Leitlinie beschäftigt sich auch mit komplementären und alternativen Therapien. Betont wird, dass Akupunktur, Homöopathie, Phytotherapie und Hypnose zur Behandlung des Asthmas nicht empfohlen werden können. Andererseits wird dem körperlichen Training und der Atemphysiotherapie ein hoher Stellenwert eingeräumt.
Entsprechend wird auch die Rehabilitation in stationären oder ambulanten Design empfohlen, wobei es hierbei wiederum wichtig ist, dass das hier Gelernte auch zu Hause weiter beibehalten und ausgebaut wird.
Überhaupt nimmt in der Leitlinie neben der medikamentösen Therapie das Selbstmanagement und die nicht medikamentöse Formen der Behandlung wie etwa die Atemphysiotherapie einen großen Raum ein.